Handy-vertrag Schufa
Eine positive Schufaauskunft benötigt man in Deutschland für jeden Handyvertrag Schufa Auskünfte erteilt die Schufa Holding AG aus Wiesbaden. Bei Vertragsabschlüssen im Ladengeschäft ist eine Bonitätsprüfung bei Handyverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie Verträgen, bei denen die Bezahlung am Monatsende erfolgt, zwingend vorgeschrieben. Hierzu muss der Kunde schriftlich einer Prüfung bei der Schufa zustimmen. In der Schufa sind die positiven wie die negativen Geschäftsbeziehungen von mehr als 60 Millionen Verbrauchern aus Deutschland dokumentiert. Dies bedeutet, dass neben den positiven Erfüllungen von Zahlungsverpflichtungen besonders die negativen hier vermerkt sind. Ist ein Verbraucher also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen und kam es in der Folge zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist dies in der Schufa vermerkt. Des weiteren ist dort vermerkt, wenn der betreffende Verbraucher schon mehrere Handyverträge gleichzeitig abgeschlossen hat. Ist der Verbraucher also mit einem negativen Schufaeintrag belastet, sinken die Chancen auf einen Handyvertrag enorm. Neben der Möglichkeit, ein Prepaid-Handy zu wählen gibt es im Internet Anbieter für einen Handyvertrag, bei dem eine Schufaauskunft nicht notwendig ist. Bei einem solchen Handyvertrag muss der Kunde in der Regel lediglich eine Kaution für etwaige Forderungsausfälle hinterlegen, die er nach einer bestimmten Frist wieder zurück bekommt. Die übrigen Vertragsbedingungen sind die selben, wie bei anderen Mobilfunkverträgen auch. So sind in dem Vertrag die Bedingungen für die Nutzung eines Mobiltelefons geregelt, wobei neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Preisliste des jeweiligen Tarifs die Grundlage für jeden Handyvertrag bilden. Inhalte hierbei sind der detaillierte Preis, die Gestaltung sowie die Laufzeit und die Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen des jeweiligen Mobilfunk-Anbieters sowie die Subventionen der Geräte. Weitere Vertragsdetails sind besondere Auszahlungsmodalitäten, Informationen zur Abschlussgebühr, zum monatlichen Grundpreis, zu dem Preis für Gespräche aus dem eigenen Mobilfunknetz ins deutsche Festnetz sowie Gespräche in andere Netze und zur eigenen Mailbox, zur Taktung und Hinweise zu den Kündigungsmodalitäten.
Am besten schließt man nach Erhalt eines teuren Handys einen Handyversicherung bei www.versicherung-infothek.de/handyversicherung-test.html ab.
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